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Das Aufsuchen einer Schuldnerberatung erfordert häufig Überwindung. Dennoch ist es ratsam, Unterstützung in Anspruch zu nehmen, denn es gibt stets Möglichkeiten, sich aus der Schuldenfalle zu befreien. Für Personen in finanziellen Schwierigkeiten stellt eine Schuldnerberatung einen wertvollen und stabilen Anlaufpunkt dar.
In unserem Blog halten wir Sie umfassend über das Thema Schulden auf dem Laufenden. Was gibt es Neues? Welche wichtigen Informationen sollten Sie kennen? Welche Handlungsmöglichkeiten stehen Ihnen offen? Und vieles mehr … Schauen Sie vorbei und informieren Sie sich selbst.

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Ist Weihnachtsgeld pfändbar? Aktueller Ratgeber 2025 zur Pfändung von Weihnachtsgeld
Weihnachtsgeld pfändbar: Weihnachtsgeld ist für viele Arbeitnehmer ein wichtiger Bonus zum Jahresende. Doch wie ist die Rechtslage, wenn man verschuldet ist oder bereits eine Lohnpfändung läuft?
Was ist Weihnachtsgeld und wie wird es behandelt?
Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung vieler Arbeitgeber, die das Gehalt im Dezember aufstockt. Es zählt rechtlich als einmalige Gratifikation.
2. Grundsatz: Ist Weihnachtsgeld pfändbar?
Ja, Weihnachtsgeld ist pfändbar, aber nur teilweise.
Rechtliche Grundlage:
Laut § 850a Nr. 4 ZPO ist Weihnachtsgeld grundsätzlich bis zur Hälfte des monatlichen Freibetrags geschützt (= nicht pfändbar). Im Jahr 2025 bedeutet das, dass maximal 710 Euro Weihnachtsgeld unpfändbar bleiben – alles darüber darf vom Gläubiger gepfändet werden.
Beispiel:
- Weihnachtsgeld 600 Euro → bleibt komplett unpfändbar
- Weihnachtsgeld 1.000 Euro → 710 Euro bleiben, 290 Euro können gepfändet werden
3. Sonderfälle: Wann ist mehr/um weniger Weihnachtsgeld pfändbar?
- Unterhaltspflichtige erhalten einen höheren Freibetrag. Hier kann ggf. mehr Weihnachtsgeld geschützt sein.
- Insolvenzverfahren: Auch im privaten Insolvenzverfahren gilt dieser Schutz.
- Egal, wie das Geld bezeichnet wird Maßgeblich ist der Zusammenhang mit Weihnachten.
4. Wie kann ich verhindern, dass mein Weihnachtsgeld gepfändet wird?
- Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten: Damit werden gesetzliche Freibeträge automatisch geschützt.
- Anträge stellen: Bei besonderen Härten kann beim Vollstreckungsgericht weiterer Schutz beantragt werden.
- Schuldnerberatung nutzen: Professionelle Beratung hilft, Lösungen mit Gläubigern und Gerichten zu finden.
Quelle :
